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Gutachterliche Stellungnahme – Projektcheck – Prüfingenieurleistungen

Dieses Modul findet seinen Einstieg in verschiedensten Ebenen und zwar:

gutachterliche Stellungnahme

wird beauftragt, wenn ein Projekt zu welchem Zeitpunkt auch immer und aus welchen Gründen auch immer geprüft werden soll, in der Regel sind da keine Projekte, die wir selbst beraten oder betreut haben.

Hier wird nach einer Sachverständigenmeinung in schriftlicher Form nachgefragt, der Rang eines Gutachtens aber noch nicht gewünscht wird oder auch nicht erforderlich ist. Die gutachterliche Stellungnahme dient aber auch für Überprüfungen von sozialen oder sonstigen Einrichtungen dienen, um das Maß der Barrierefreiheit im Sinne einer behördlichen Anordnung zu überprüfen.

Projektcheck

Prüfung eines sich in Betrieb oder in Planung befindlichen Projektes, in der Regel auch als Erstkontakt-der Projekt check orientiert sich an einer normtechnischen Überprüfung eines Objektes/Projektes ohne weitere Maßnahmen der Sachverständigen - es kann sich natürlich eine weiterführende Zusammenarbeit ergeben, kann aber auch als weitere Richtlinien für einen am Werk tätigen Planer dienen.

Prüfingenieurleistungen zur Barrierefreiheit

stehen in der Regel am Ende eines Projektes, wenn eine formelle Übernahme des Projektes mit den Schwerpunkt "Barrierefreiheit" erforderlich ist oder behördlich vorgeschrieben ist - dass kann sowohl bei von uns begleiteten als auch bei nicht begleiteten Projekten gefordert sein.

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